AVERO® – Ihre neue Zeiterfassung
Für mehr Flexibilität, Effizienz und Zeitersparnis

Wir bei digital ZEIT setzen auf digitale Zeiterfassung, die leicht zu bedienen und individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.
Dabei ist unsere Softwarelösung besonders auf KMU & große Unternehmen in der DACH-Region ausgerichtet.

Schnelle Personaldatenpflege

Wir sind überzeugt: Daten müssen heute jederzeit verfügbar und schnell anpassbar sein. In AVERO® lassen sich Personaldaten mit nur wenigen Klicks bearbeiten, aktualisieren und abrufen – unabhängig von Ort, Zeit oder Nutzerrolle.

So stellen Sie sicher, dass alle Informationen stets auf dem neuesten Stand sind – für effiziente Prozesse, klare Kommunikation und eine reibungslose Zusammenarbeit im gesamten Unternehmen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Papierlose Zeiterfassung in Echtzeit

Am Terminal, PC und mobil: AVERO® bietet maximale Flexibilität und Zeitersparnis beim Erfassen von Arbeitszeiten und Fehlzeiten.

Modular & individuell

AVERO® ist bereits in der Standardversion sehr umfassend. Module wie der Employee Self Service (ESS) und die Projektzeiterfassung können jederzeit hinzugefügt werden.

eAU-Integration

Mit AVERO® ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) so einfach wie noch nie: Krankmeldung eintragen – fertig. Den Rest übernimmt unsere ITSG-zertifizierte Schnittstelle.

Von einfachen zu komplexen Zeitmodellen

Unabhängig Ihrer Branche erleichtert AVERO® ihren Arbeitsalltag. Komplexe Zeitmodelle, automatische Schichterkennung – überlassen Sie die Verwaltung unserer Software!

Leistungsstarke Software

Unsere AVERO® Zeiterfassung ist ein ausgeklügeltes System, das auch komplexen Anforderungen gerecht wird. Ob Pausenzeiten, Teilzeit oder Schichtpläne – all das können Sie problemlos in AVERO® hinterlegen.

Modular & individuell

Als leistungsstarke Software ist AVERO® bereits in der Standardversion umfassender als viele andere Softwares. Optional können Sie zum Beispiel den Employee Self Service (ESS) sowie die Projektzeiterfassung dazubuchen.

eAU-Integration

Mit AVERO® wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum Kinderspiel: Stammdaten erfassen, Krankmeldung eintragen. Die Abfrage und die Bestätigung erfolgen dann automatisch über die ITSG-zertifizierte Schnittstelle.

Komplexe Zeitmodelle

Sie arbeiten in einem Unternehmen mit Schichtdienst oder unterschiedlichen Zeitmodellen? Dann brauchen Sie AVERO®! Dank Funktionen wie der automatischen Schichterkennung kommt AVERO® erst so richtig in Fahrt, wenn eine einfache Software an ihre Grenzen stößt.

Funktionsübersicht AVERO® Zeiterfassung

Mit den Zusatzmodulen zum Komplettsystem AVERO®

Die Funktionen der AVERO® Zeiterfassung überzeugen Sie? Dann schauen Sie sich doch unsere Zusatzmodule an. Mit diesen können Sie die AVERO® Software zu einem komplexen MES (Manufacturing Execution System) ausbauen. So brauchen Sie nur eine einzige Software für die Datenerfassung in allen wichtigen Unternehmensbereichen.

Ihr Weg zur digitalen Zeiterfassung AVERO®

Sie möchten eine Zeiterfassung einführen? Gerne unterstützen wir Sie dabei durch unser konfigurierbares System, die AVERO® Zeiterfassung. Stellen Sie sich vor einem Gespräch mit uns am besten schon einmal die folgenden Fragen.

Damit alle unternehmensinternen Prozesse von Anfang an reibungslos laufen, sind zu Beginn folgende Fragen zu klären:

  • Welche Bereiche wollen Sie mit dem Zeiterfassungssystem abdecken?
  • Auf welche Art und Weise möchten Sie die Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Projekte Ihrer Mitarbeiter erfassen?
  • Sollen Anwendungssysteme von Drittanbietern an unser Programm angebunden werden?
  • Arbeiten Sie im Unternehmen nach bestimmten Zeitmodellen

Um Sie bei der Klärung dieser Fragen zu unterstützen, bieten wir Ihnen gerne ein kostenloses Beratungsgespräch an

Mitarbeiter planen ein Projekt

Ihre persönliche
Webdemo

Lernen Sie die AVERO® Software kennen! Unsere
Produktexperten führen Sie in ca. 30 Minuten
unverbindlich durch das Tool und arbeiten die Potenziale individuell
für Ihr Unternehmen heraus.

Einblick in alle Produktfunktionen
Maßgeschneidert auf Ihre Schwerpunkte
Flexible Beratung für Sie und Ihr Team
Maximilian Denzel
Oliver Schmidt - Vertrieb digital ZEIT GmbH
Walter Ihle - Vertrieb digital ZEIT GmbH

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    FAQ zum Thema Zeiterfassung

    Arbeitnehmer profitieren von einer Arbeitszeiterfassung, weil sie dadurch transparent sehen, wie viel sie gearbeitet haben – und sich sicher sind, dass das schriftlich für ihren Vorgesetzten dokumentiert ist. Die Zeiterfassung sorgt gleichzeitig für Fairness und kann dabei helfen, den eigenen Arbeitsaufwand gegenüber Vorgesetzten zu erklären. Zudem gewinnen Arbeitnehmer durch die Zeiterfassung einen besseren Überblick über ihre Arbeitzeitsalden.

    Natürlich hat eine Zeiterfassung auch für Arbeitnehmer nicht nur Vorteile. Sie können dadurch zum Beispiel das Gefühl bekommen, dass die absolvierte Zeit wichtiger ist als die erbrachte Leistung. Außerdem müssen Mitarbeiter selbst an die Zeiterfassung denken.

    Meistens aber zeigt sich, dass Arbeitnehmer eine Arbeitszeiterfassung begrüßen, da die Vorteile für sie überwiegen.

    Damit Sie direkt mit der Online-Arbeitszeiterfassung starten können, werden alle Nutzer zum Start von uns geschult. Darüber hinaus steht Ihnen unser Kundenservice auch für alle weiteren Fragen jederzeit zur Seite.

    Um den Ansprüchen und Erwartungen unserer Kunden gerecht zu werden, bieten wir folgende Möglichkeiten:

    • On Premises über firmeninterne Server
    • Cloudbasiert über eigenes Hosting oder unseren Partner ALLinONE

    Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet in § 16 ArbZG aktuell nur dazu, Arbeitszeiten aufzuzeichnen, „die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1“ hinausgehen. Definiert sind hier acht Stunden Arbeitszeit. Wenn Mitarbeiter einer Arbeitszeitverlängerung zustimmen, ist das ebenfalls schriftlich festzuhalten. Die jeweiligen Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

    Noch ausstehend ist aktuell die gesetzliche Umsetzung des EuGH-Urteils aus 2019 in Deutschland. Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Staaten dazu verpflichtet, “die tägliche Arbeitszeit” aufzuzeichnen. Sobald in Deutschland ein entsprechendes Gesetz in Kraft tritt, müssen nicht nur Überstunden aufgezeichnet werden, sondern die gesamte Arbeitszeit.

    Nein. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber aktuell zur Erfassung von Überstunden, siehe § 16 ArbZG. Eine Umsetzung des EuGH-Urteils wird dann zur Erfassung der “täglichen Arbeitszeit” verpflichten, also nicht nur der Überstunden.

    Ob die Zeiterfassung analog oder digital umgesetzt wird, ist nicht vorgegeben. Zudem kann der Arbeitgeber diese Pflicht an den Arbeitnehmer delegieren. Dazu stellen Arbeitgeber in der Regel eine Software zur Zeiterfassung zur Verfügung. Dadurch sind die erfassten Daten an einer Stelle gesammelt. Zudem können sie durch passende Schnittstellen auch in anderen HR-Programmen weiterverwendet werden, zum Beispiel zur Lohnabrechnung. Dazu kommt, dass eine digitale Zeiterfassung für einen schnellen Überblick sorgt.

    Nach § 17 MiLoG müssen das geringfügig Beschäftigte nach § 8 SGB Viertes Buch sowie Beschäftigte der in § 2 SchwarzArbG genannten Branchen, also zum Beispiel in Hotel und Gastronomie. Da aber laut § 16 ArbZG alle Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Arbeitszeiten aufzuzeichnen, die über die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehen, lohnt sich eine Arbeitszeiterfassung ganz generell.

    Zudem steht in Deutschland noch ein Gesetz zur Umsetzung des EuGh-Urteils aus 2019 aus. In diesem werden die Arbeitgeber der EU-Staaten dazu verpflichtet, “die tägliche Arbeitszeit” aufzuzeichnen.

    Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, die aus dem EuGH-Urteil 2019 hervorgeht, besagt, dass Arbeitgeber nicht nur Überstunden erfassen müssen, sondern die “täglichen Arbeitszeiten”. In Deutschland gibt es aktuell noch kein Gesetz zur Umsetzung des Urteils. Dass das vollständige Erfassen der Arbeitszeit auch die Arbeitszeit im Homeoffice umfasst, ist sicher. Auch andere Arbeitszeitgesetze wie vorgeschriebene Pausenzeiten und die maximale tägliche Arbeitszeit gelten im Homeoffice weiterhin.